Arbeit & Beruf
Wichtiger Hinweis für Selbständige
rückwirkend zum 31.05.2006 die Möglichkeit für bereits vor dem 01.01.2004 Selbstständige abgeschafft, noch bis 31.12.2006 in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzutreten. Betroffene sollten daher schnellstmöglich noch ihren Antrag stellen. Noch ist das Gesetz nicht in Kraft. Es muss erst noch durch den Bundesrat und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
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