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Geld & Finanzen

Millioneneinnahmen für Anleger durch Schweizer Provisionsurteil?


Eidgenössisches Bundesgericht kritisiert Qualitätsstandards der Schweizer Vermögensverwalter: Schweizer Vermögensverwalter betonen gerne, dass die Schweiz der größte Standort für die Königsdisziplin der Finanzdienstleistungen, die Vermögensverwaltung, sei.
Auch die Qualitätsstandards sollen dort die besten sein, doch hier lohnt genaueres Hinsehen. Jüngst verbot das Schweizer Eidgenössische Bundesgericht Vermögensverwaltern den Einbehalt von Provisionen von Seiten Dritter. Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann erklärt: „Entgegen gängiger Praxis können Vermögensverwalter nicht ohne vertragliche Grundlage Provisionen kassieren, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Vermögensverwalter von Banken und Investmentgesellschaften geflossen sind, sondern müssen diese an ihre Kunden ausbezahlen.








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