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Recht & Gesetz

Mehr Schutz vor sexuellem Missbrauch von Kindern und


Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen verbessert. Besonders wichtig ist es mir, den Missbrauch durch pornografische Darstellungen noch stärker zu bekämpfen. Man muss sich immer klar machen: Es kann nur fotografiert werden, was da
ist. Jedem Bild liegt also ein Missbrauch zu Grunde. Im Zeitalter des Internets ist die Verfolgung nicht leichter geworden: Elektronische Bilder, die einen Missbrauch zeigen, lassen sich ohne weiteres kopieren, und viele Täter wähnen sich in der vermeintlichen Anonymität sicher vor Entdeckung und Verfolgung, erläuterte Landesjustizministerin Brigitte Zypries. Deshalb haben wir schon in der letzten Legislaturperiode dafür gesorgt, dass der Besitz von Kinderpornografie und der Austausch solcher Darstellungen innerhalb von geschlossenen Benutzergruppen im Internet mit Strafe bedroht ist. Mit dem neuen Gesetz stellen wir unter anderem klar, dass auch das so genannte Posing, also das aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern, den Tatbestand der Kinderpornografie erfüllt, so Zypries weiter. Das neue Gesetz bringt an zwei Stellen Verbesserungen bei der Bekämpfung der Kinder- und Jugendpornografie: Künftig kann auch das aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern bestraft werden. Damit trägt das Gesetz einer neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Rechnung.








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