Recht & Gesetz
Hotze Rechtsanwälte: Freiheit des Unternehmers
Die Antwort gibt die Kanzlei Hotze Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main: Gemäß Paragraf 1, Abs. 2, Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch so genannte dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitsnehmers entgegenstehen.
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