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Recht & Gesetz

Feilschen um das Anwaltshonorar – oder Geld-zurück-Garantie?


Immer wieder ist jetzt in den Medien zu lesen, dass man ab dem 1. Juli 2006 mit dem Rechtsanwalt um das Honorar feilschen müsse. Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) befürchtet dass wegen der „Geiz-ist-geil-Mentalität“ solche Meldungen in breiten Bevölkerungskreisen ein offenes Ohr
finden und vollkommen falsche Erwartungen wecken könnten. Aus diesem Grunde hat der BSZ® e.V. zu diesem Thema den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Ingo Friedrich von der Kanzlei Friedrich und Dr. Friedrich (64832 Babenhausen) befragt: BSZ: Was ändert sich für Mandanten ab dem 1. Juli? Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Zum 01.07.2006 werden die bisher im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelten Gebühren für Beratung und Gutachten ersatzlos entfallen. Dies gilt für alle Mandate, die dem Rechtsanwalt ab dem 01.07.2006 erteilt werden.








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