Recht & Gesetz
Feilschen um das Anwaltshonorar – oder Geld-zurück-Garantie?
finden und vollkommen falsche Erwartungen wecken könnten. Aus diesem Grunde hat der BSZ® e.V. zu diesem Thema den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Ingo Friedrich von der Kanzlei Friedrich und Dr. Friedrich (64832 Babenhausen) befragt: BSZ: Was ändert sich für Mandanten ab dem 1. Juli? Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Zum 01.07.2006 werden die bisher im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelten Gebühren für Beratung und Gutachten ersatzlos entfallen. Dies gilt für alle Mandate, die dem Rechtsanwalt ab dem 01.07.2006 erteilt werden.
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