Recht & Gesetz
Armes Deutschland! ESBR zu Prozeßkostenhilfe
eine weitgehende Beibehaltung der jetzigen Regelung ausgesprochen. Der Bundesrat hatte am Freitag (19. Mai) einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe beschlossen. Wer über ein höheres Einkommen als das sozialhilferechtliche Existenzminimum verfügt, soll danach Prozesskostenhilfe nur noch als Darlehen erhalten und dieses vollständig zurückzahlen müssen.
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