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Recht & Gesetz

Bundesregierung ermöglicht Anfechtung von "Scheinvaterschaft"


Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen ermöglicht. Staatliche Behörden erhalten künftig die Befugnis, Vaterschaftsanerkennungen dann anzufechten, wenn der Anerkennung
weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt. Das Gesetz gibt nur dann ein Anfechtungsrecht, wenn eine Vaterschaftsanerkennung ausschließlich auf Vorteile im Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht zielt, stellte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries klar. Es geht uns nicht darum, neue Hürden für die Vaterschaftsanerkennung aufzubauen.








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