Recht & Gesetz
Urlaubszeit: »Organspende« bzw. Organentnahme ohne Einwilligung möglich
oder Gewebe entnehmen, wenn kein zu Lebzeiten
abgegebener Widerspruch vorliegt. Falls eine »Notstandslösung« gilt, ist eine Organentnahme immer - selbst beim Vorliegen eines Widerspruchs - zulässig! Liegt keine Widerspruch vor, kann in diesen Ländern eine Multiorganentnahme erfolgen, wenn keine medizinischen Einschränkungen vorliegen. Dann können Hornhäute, Innenohrknöchel, Kieferknochen, Herz, Lungen, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Magen, Knochen, Bänder und Knorpel, Haut, Adern und Knochenmark entnommen werden.
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